Die Erdbestattung

Es ist ein Grab vorhanden
Hier muss zuerst geprüft werden, ob das Grab belegt werden kann. Normalerweise gelten Ruhefristen von 10-30 Jahren. In manchen Friedhöfen kann dies auch eine längere Zeitspanne sein.
Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Im allgemeinen genehmigen die Behörden jedoch nur die Beisetzungen von Familienangehörigen des Grabbesitzers.
War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, ist es unbedingt notwendig, das Grab baldmöglichst auf einen neuen Nutzungsberechtigten umzuschreiben. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern der verstorbene Grabbesitzer zu Lebzeiten keine andere schriftliche Verfügung getroffen hat.
Es ist kein Grab vorhanden
In diesem Fall kann ein Grab an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hatte bzw. hat.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene eine schriftliche Erklärung hinterlegt hat oder wenn sie im Trauerfall von den nächsten Angehörigen angeordnet wird.
Zur Feuerbestattung gehört üblicherweise eine Aussegnungsfeier. Diese kann auf dem örtlichen Friedhof stattfinden.
Die Urnenbestattung
Die Urne wird einige Zeit nach der Feuerbestattung beigesetzt. Diese kann in feierlichem Rahmen stattfinden, in Gegenwart von Angehörigen oder Freunden oder aber in aller Stille.
Urnen können beigesetzt werden:
in einem Urnengrab

in einer Urnennische (Urnenwand)

in einem Grab, wie sie auch bei Erdbestattungen Verwendung finden

auf dem Meer (Seebestattung)

in einem anonymen Urnenfeld

im einem Friedwald oder Ruheforst (Baum- oder Waldbestattung)
 
auf einer Almwiese, an einem Baum oder Felsen in den Schweizer Bergen
  
in einem Bachlauf in den Schweizer Bergen
oder als Aschenumwandlung in einen Diamanten.
Die Seebestattung
Manche Menschen, die sich dem Meer besonders verbunden fühlen, wünschen eine Seebestattung, der immer eine Feuerbestattung vorausgeht.
Die Urne wird in einem speziellen Schiff auf die Nord- oder Ostsee verbracht und dort außerhalb der 3-Meilen-Zone dem Meer übergeben.
Dies kann bei einer Verabschiedungsfeier im Beisein der Angehörigen auf dem Schiff geschehen oder in aller Stille. Der Ort, an dem die Urne dem Meer übergeben wurde, wird in einer Seekarte genau festgehalten, die den Angehörigen übergeben wird.

Die Überführung
Überführungen werden mit modernst ausgestatteten Bestattungswagen pietätvoll im In- und Ausland durchgeführt. Alle mit der Überführung im Zusammenhang stehenden Behördengänge erledigen wir für Sie.

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